Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte

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Joachim LindnauRechtsanwalt
Joachim Lindnau
Sauerstraße 55
65934 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 38 98 40 40
Fax: 069 / 38 98 40 49
Rechtsanwalt@lindnau.de
http://www.lindnau.de/

Nach Paragraph 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte ist es einem Rechtsanwalt gestattet, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte zu benennen, wobei höchstens fünf Benennungen zulässig sind, von denen höchstens drei als Tätigkeitsschwerpunkte bezeichnet werden dürfen, bei denen mindestens zwei Jahre nachhaltige Tätigkeit auf diesem Gebiet erbracht worden sein muß.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Masseninkasso

Hierbei handelt es sich in der Regel um die Eintreibung von Geldforderungen, unabhängig von der Höhe des Betrages. Diese werden üblicherweise zunächst außergerichtlich und bei hartnäckigen Schuldnern sodann gerichtlich weiterverfolgt. Dabei ist die Kanzlei organisatorisch auch in der Lage eine Vielzahl von solchen Forderungsangelegenheiten schnellstmöglich zu bearbeiten.
Nachdem die Forderung tituliert ist, folgt die

Zwangsvollstreckung

Diese umfaßt die Durchsetzung der bereits durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellten Geldforderungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gerichtsvollzieheraufträge, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, durch die bei einer dritten Person in eine Forderung des Schuldners hineingepfändet wird. Weiter umfaßt die Zwangsvollstreckung allerdings auch die Durchsetzung von Ansprüchen, die nicht in Geldforderungen bestehen. Dies können u.a. Herausgabeansprüche, Duldungs- oder Unterlassungsansprüche sein.

Verbands- und Vereinsrecht

Aufgrund der seit 1988 durch die Vorstandsarbeit in verschiedenen Vereinen gesammelten Erfahrungen werden Vereine in Rechtsfragen und auch weitergreifenden Problematiken (z.B. Erlangung der Gemeinnützigkeit) beraten und unterstützt. (Siehe Presseseite).

Interessenschwerpunkte:

Bürgerliches Recht

Dabei handelt es sich um die Beratung und Bearbeitung in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zivilrechtliche Angelegenheiten sind solche, bei denen Rechtsverhältnisse unter privaten, natürlichen oder juristischen Personen (Firmen etc.) zu klären sind.

Straßenverkehrsrecht

Dabei handelt es sich sowohl um zivilrechtliche als auch strafrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit z.B. Straßenverkehrsunfällen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auftreten.

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch

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Letzte Aktualisierung: 24.12.2008