Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte[ Startseite | Kanzlei | Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte | Juristische Links | Lebenslauf | Ausstellung | Presse | eMail ] |
Rechtsanwalt Joachim Lindnau Sauerstraße 55 65934 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 38 98 40 40 |
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Nach Paragraph 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte ist es einem Rechtsanwalt gestattet, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte zu benennen, wobei höchstens fünf Benennungen zulässig sind, von denen höchstens drei als Tätigkeitsschwerpunkte bezeichnet werden dürfen, bei denen mindestens zwei Jahre nachhaltige Tätigkeit auf diesem Gebiet erbracht worden sein muß. Tätigkeitsschwerpunkte:MasseninkassoHierbei handelt es sich in der Regel um die Eintreibung von
Geldforderungen, unabhängig von der Höhe des Betrages. Diese werden üblicherweise
zunächst außergerichtlich und bei hartnäckigen Schuldnern sodann gerichtlich
weiterverfolgt. Dabei ist die Kanzlei organisatorisch auch in der Lage eine Vielzahl von
solchen Forderungsangelegenheiten schnellstmöglich zu bearbeiten. ZwangsvollstreckungDiese umfaßt die Durchsetzung der bereits durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellten Geldforderungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gerichtsvollzieheraufträge, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, durch die bei einer dritten Person in eine Forderung des Schuldners hineingepfändet wird. Weiter umfaßt die Zwangsvollstreckung allerdings auch die Durchsetzung von Ansprüchen, die nicht in Geldforderungen bestehen. Dies können u.a. Herausgabeansprüche, Duldungs- oder Unterlassungsansprüche sein. Verbands- und VereinsrechtAufgrund der seit 1988 durch die Vorstandsarbeit in verschiedenen Vereinen gesammelten Erfahrungen werden Vereine in Rechtsfragen und auch weitergreifenden Problematiken (z.B. Erlangung der Gemeinnützigkeit) beraten und unterstützt. (Siehe Presseseite). Interessenschwerpunkte:Bürgerliches RechtDabei handelt es sich um die Beratung und Bearbeitung in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zivilrechtliche Angelegenheiten sind solche, bei denen Rechtsverhältnisse unter privaten, natürlichen oder juristischen Personen (Firmen etc.) zu klären sind. StraßenverkehrsrechtDabei handelt es sich sowohl um zivilrechtliche als auch strafrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit z.B. Straßenverkehrsunfällen oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auftreten. Korrespondenzsprachen:Deutsch, Englisch, Französisch |
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Letzte Aktualisierung: 24.12.2008